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Kfz-Versicherung wechseln - so geht's

Wenn Sie sich ein klein wenig Zeit nehmen und einen Kfz-Versicherungs-Vergleich im Internet machen, werden Sie schnell feststellen das es gar nicht schwierig ist mehrere hundert Euro pro Jahr bei Ihrer Versicherung einzusparen. Je nach Versicherer können die Preise der KFZ Versicherungen enorme Unterschiede aufweisen. Auch wenn Sie schon eine günstige Versicherung besitzen lässt sich durch einen KFZ Versicherungs-Vergleich in den meisten Fällen durch eine einfache Überprüfung feststellen ob es möglich ist die Versicherungsprämie noch weiter zu senken. Außer Acht sollte man auch nicht die Tatsache lassen, dass manche Versicherungen jährlich ein wenig günstiger werden können.

Laut Aussage von Versicherungsexperten und der Stiftung Warentest: „Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Angebot liegen mitunter hunderte Euro. Wer sparen will, muss den Versicherer wechseln. […] Stichtag für den Wechsel ist […] der 30. November.

Die Tarifmerkmale bei den KFZ-Versicherungen

Welche Faktoren Sie bei dem Abschluss einer KFZ-Versicherung beachten sollten.

Die Preise einer KFZ-Versicherung orientieren sich unter anderem am Fahrzeugtyp, Ihrem Wohnort, wie viele Kilometer Sie pro Jahr fahren, Alter und Erfahrung des Fahrers. Wie viele unfallfreie Jahre wurden schon gefahren, wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei der Teil- und Vollkasko sowie einigen weiteren Faktoren.

Versicherungswechsel

KFZ-Versicherungs-Vergleich

Ein Wechsel der KFZ-Versicherung bringt auch immer die Chance mit sich die Kosten zu reduzieren und eventuell sogar die Leistungen der Autoversicherung zu verbessern. Falls Sie also in nächster Zeit einen Versicherungswechsel planen, sollten Sie den 30.11. im Auge behalten, denn ist dieser Termin erst einmal verstrichen wird es schwierig die Versicherung zeitnah zu wechseln. Dies liegt daran das so gut wie alle KFZ-Versicherungen für das geltenden Kalenderjahr abgeschlossen werden. Natürlich gibt es auch Versicherungsverträge die eine andere Regelung beinhalten. Grundsätzlich muss man jedoch sagen, dass die Kündigung Ihrer KFZ-Versicherung stets nur innerhalb einer bestimmten Frist möglich ist. Bevor Sie also ein Kündigungsschreiben aufsetzen sollten Sie einen Blick in die Unterlagen der bestehenden Versicherung werfen.

Sonderkündigungsrechte einer KFZ-Versicherung

Versicherte können zusätzlich zu dem ordentlichen Kündigungsrecht, Ihre Versicherung auch dann kündigen, wenn der Versicherer seine Beiträge erhöht. Hier gilt allerdings der Grundbetrag als Orientierung. Der Grundbetrag kann sich erhöhen, wobei sich die zu zahlende Prämie durch das erreichen eines besseren Schadensfreiheitsrabatt senkt oder gleich bleibt.

Falls es bei Ihnen durch einen Auto Unfall zu einer Schadensregulierung kommt und darauf hin der Versicherungsbeitrag erhöht werden soll, besteht auch dann ein Sonderkündigungsrecht. In Schadensfällen haben die Versicherungsnehmer, sowie der Versicherer das Recht den bestehenden Vertrag aufzulösen. Die Kündigung der Versicherung ist immer dann möglich: zum Ende des Jahres, zum Stichtag 30.11., bei Beitragserhöhung sowie bei der Inanspruchnahme der KFZ-Versicherung.

Unterschiedliche KFZ-Versicherungen

Grundsätzlich werden 3 Arten der KFZ-Versicherung angeboten:

  1. Zum einen muss jeder KFZ-Halter die KFZ-Haftpflichtversicherung besitzen, bei dieser Versicherung tritt der Versicherungsschutz in Kraft wenn Schadensansprüche Dritter fällig werden, z. B. wenn der Versicherte einen Unfall oder einen Schaden verursacht. Die KFZ-Haftpflichtversicherung tritt auch dann ein wenn bei einem Unfall mehrere Personen schuld haben, in diesen Fällen trägt die Versicherung anteilig die Kosten.
  2. Die nächste Versicherung ist die Teilkasko KFZ-Versicherung diese tritt bei Schäden ein die durch Brand oder Explosion, Unwetter wie Sturm-Hagel-Blitzschlag, Kurzschlüsse, Einbruch, Diebstahl, Unfälle mit Haarwild und Marder-Bissen hervorgerufen wurden.
  3. Dritte und letzte Versicherung ist die Vollkasko, diese haftet bei Schäden am eigenen Auto (auch bei selbstverschuldeten Unfällen), Vandalismus sowie allem was durch die Teilkasko abgedeckt wird.

Der Schadensfreiheitsrabatt

Je mehr Jahre ein Versicherungsnehmer unfallfrei unterwegs ist desto höher steigt die Schadenfreiheitsklasse (SF). Dadurch erhöht sich dann automatisch der Rabatt auf die Versicherungsbeiträge. Die höchste Schadenfreiheitsklasse die man erreichen kann ist die SF 35, diese erhält man nach 35 Schadens freien Jahren. Hat man diese Klasse erreicht braucht man nur noch 20 Prozent der eigentlichen Versicherungsprämie zu zahlen.

Ein Schadenfreiheitsrabatt wird bei der Teilkasko nicht angeboten, bei dieser Versicherung wird nur der Rabatt der Haftpflicht angerechnet. Die Kosten einer Vollkasko fallen aus diesem Grund meistens nur gering teurer aus obwohl der Leistungsschutz hier deutlich besser ist.

Leider sinkt der Schadenfreiheitsrabatt in den meisten Fällen wenn die Versicherung einen Schadensfall regulieren muss. Es gibt jedoch die Möglichkeit durch einen sogenannten Rabattretter den bisher angesammelten Rabatt zu erhalten, hier wird allerdings ein Aufschlag auf die reguläre Versicherungsprämie fällig, diese Rettungsfunktion ist in den aktuelleren KFZ-Versicherungen allerdings nur noch selten vorhanden oder kann erst nach 35 Schadens freien Jahren aktiviert werden.

Der KFZ-Schutzbrief

Der Schutzbrief wurde vor vielen Jahren vom ADAC ins Leben gerufen, seit dieser Zeit hat die Beliebtheit des Schutzbriefes immer weiter zugenommen. Der Schutzbrief bietet einen zusätzlichen Service. Dieser kann Ihnen bei einer Panne, einem Unfall oder sogar bei einem Unfall viel Zeit und Nerven sparen. Die Leistungen des Schutzbriefes können je nachdem für welchen Tarif Sie sich entschieden haben, stark voneinander unterscheiden. In den meisten Fällen ist aber die Pannenhilfe, die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs und das Abschleppen des defekten Wagens inbegriffen.